Machen Sie sich Sorgen, ob Sie ausreichend geschützt sind? Ein einfacher Bluttest gibt Klarheit, ob Sie Antikörper gegen Ringelröteln, CMV oder Toxoplasmose haben – und damit manchmal ein größeres Sicherheitsgefühl in dieser besonderen Zeit. Hier finden Sie ausführliche Informationen, welche Untersuchungen sinnvoll sind und wann sie empfohlen werden.
Infos rund um die Bestimmung des Immunstatus in der Schwangerschaft
Zytomegalievirus - CMV-Infektion
Was ist eine CMV-Infektion?
Eine Infektion mit dem Zytomegalievirus (auch Cytomegalievirus, CMV) ist für die meisten Menschen harmlos. Sie läuft sogar oft ganz unbemerkt ab. Infiziert sich aber eine schwangere Frau (vor allem in der Frühschwangerschaft), wird das Virus in ca. 40 bis 50 % der Fälle auf das werdende Kind übertragen. Etwa 13% dieser im Mutterleib infizierten Kinder haben bei ihrer Geburt Auffälligkeiten, die unterschiedlich schwer sein können. Zu diesen zählen z. B. zu geringes Geburtsgewicht, Einblutungen in die Haut, Gelbsucht, Leber- und Milzvergrößerung. Außerdem können schwerwiegende und meist bleibende Schädigungen wie Mikrozephalus (zu kleiner Kopf), Verkalkungen im Gehirn, verzögerte geistige und körperliche Entwicklung, Hörverlust und Schädigung der Augen auftreten.
In Deutschland haben ca. 55 % der Frauen im gebärfähigen Alter keine Antikörper gegen CMV und damit keinen Schutz vor einer solchen Primärinfektion während der Schwangerschaft.
CMV wird nicht durch eine Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten), sondern durch Schmierinfektion, d. h. direkten Kontakt mit CMV-haltigem Speichel, Urin, Tränen oder Genitalsekret übertragen. Die größten Infektionsquellen sind Sexualkontakte und der enge Kontakte zu Kleinkindern, die zwar keine Symptome zeigen, aber sich dennoch (z.B. in Krabbelgruppen oder beim Stillen) mit CMV infiziert haben. Das ist für die Kleinkinder selbst harmlos, aber sie können eben noch Jahre später ihre Mütter oder andere schwangere Frauen und deren ungeborene Kinder infizieren. Und für die kann das gefährlich sein.
Eine Impfung gegen CMV gibt es nicht. Den besten Schutz bieten Hygienemaßnahmen: sorgfältiges Händewaschen mit Seife nach jeder Art von Kontakt mit Körperausscheidungen von Kleinkindern (Windelwechseln, Füttern, Abwischen von laufenden Nasen, Tränen, Speichel, Berühren von bespeicheltem Spielzeug etc.). Auch sollten sie Kleinkinder nicht direkt auf den Mund küssen, nicht deren Essensreste verzehren und nicht gemeinsam mit ihnen Ess-/ Trinkgefäße, Besteck, Zahnbürsten, Waschlappen oder Handtücher benutzen.
Wie können wir feststellen ob bereits eine Immunität oder eine Infektion besteht?
Da die CMV-Infektion bei Schwangeren meist ohne Symptome verläuft, kann eine sichere Diagnose nur durch Bestimmung der CMV-Antikörper im Blut gestellt werden. Durch einen Antikörpertest im Blut kann auch nachgewiesen werden, ob ein Schutz vor CMV-Primärinfektion besteht. Dieser Test sollte idealerweise möglichst früh nach Feststellung der Schwangerschaft erfolgen.
Und was können wir dann tun?
Wenn die Schwangere keine Antikörper gegen CMV hat, also nicht durch eine frühere Infektion geschützt ist, sollten die oben beschriebenen Hygienemaßnahmen besonders sorgfältig durchgeführt werden, vor allem bei Kontakt zu Kindern unter 3 Jahren.
Wenn dann eine Infektion bestätigt wird, können wir durch engmaschige Ultraschall- und Dopplerkontrollen das ungeborene Kind in Zusammenarbeit mit den Pränataldiagnostikern im Blick behalten und bei Verdacht auf Komplikationen reagieren.
Auch eine Behandlung der Schwangeren selbst kann erwogen werden, um das Risiko einer Übertragung von CMV auf das Kind zu senken.
Die Kosten für die Antikörperbestimmung werden als individuelle Gesundheitsleistung abgerechnet, da sie nicht in der Mutterschutzrichtlinie verankert sind.
Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie gerne!
Ringelröteln - Parvovirus B19
Was ist Parvovirus B19?
Das Parvovirus B19 verursacht die Ringelröteln, die wie Masern und Windpocken eine klassische Kinderkrankheit sind. 60-70% der Erwachsenen haben Ringelröteln durchgemacht und sind daher immun. Das bedeutet aber auch, dass 30-40% der Erwachsenen (und damit auch der schwangeren Frauen) nicht vor einer Parvovirus B19-Infektion geschützt sind. Eine Impfung dagegen gibt es nicht.
Bei Kindern und Erwachsenen verläuft diese Infektion meistens harmlos. In der Schwangerschaft können jedoch schwere Komplikationen für das ungeborene Kind auftreten.
Die häufigste Infektionsquelle für Schwangere sind infizierte Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter. Die Ansteckung erfolgt durch Tröpfcheninfektion. Das Ansteckungsrisiko ist bei Auftreten von Ringelröteln innerhalb der Familie am höchsten.
Eine Infektion in der Schwangerschaft bleibt in der Mehrzahl der Fälle ohne Folgen für das ungeborene Kind. Aber es können auch schwere Komplikationen wie eine Anämie (Blutarmut) oder ein Hydrops fetalis (vermehrte Flüssigkeitsansammlung) auftreten, sowie Fehlgeburten.
Wie können wir feststellen, ob bereits eine Immunität oder eine Infektion besteht?
Schwangere mit familiärem Kontakt zu Kindern unter sechs Jahren sollten möglichst früh in der Schwangerschaft ihren Immunstatus überprüfen lassen. Schwangere, die nicht immun sind, dürfen in den meisten Bundesländern bis zur vollendeten 20. Schwangerschaftswoche nicht in vorschulischen Einrichtungen arbeiten.
Besonders nach Kontakt mit an Ringelröteln erkrankten Personen oder bei verdächtigen Symptomen sollten die Antikörper bestimmt werden.
Und was können wir dann tun?
Wenn dann eine Infektion bestätigt wird, können wir durch engmaschige Ultraschall- und Dopplerkontrollen das ungeborene Kind in Zusammenarbeit mit den Pränataldiagnostikern im Blick behalten und bei Verdacht auf Komplikationen eine weitere Diagnostik einleiten, aus der sich ggf. Therapieansätze ergeben.
Die Kosten für die Antikörperbestimmung werden als individuelle Gesundheitsleistung abgerechnet, da sie nicht in der Mutterschutzrichtlinie verankert sind.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie sehr gerne!
Toxoplasmose
Was ist eine Toxoplasmose?
Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit durch den Parasiten Toxoplasma gondii. Dieser tritt eigentlich bei Katzen auf, kann aber auch auf andere Säugetiere und auch auf den Menschen (als Fehlwirt) übertragen werden. Ansteckungsrisiken sind der Kontakt zu Ausscheidungen von Katzen und der Verzehr von nicht ausreichend erhitztem Fleisch oder ungewaschenem Obst und Gemüse. Eine solche Infektion ist bei gesunden Personen mit intaktem Immunsystem meistens ungefährlich und ohne Symptome. 70-80% der jungen Erwachsenen (und damit auch der Schwangeren) sind nicht vor Erstinfektion geschützt.
Eine Infektion in der Schwangerschaft bleibt für die Mutter meistens ebenfalls symptomlos und wird daher oft nicht bemerkt. Das ungeborene Kind aber kann schwere neurologische Schäden davontragen, vor allem bei einer Infektion in der Frühschwangerschaft.
Wie können wir feststellen, ob bereits eine Immunität oder eine Infektion besteht?
Idealerweise sollte möglichst früh nach Feststellung der Schwangerschaft eine Immunstatusbestimmung erfolgen. Durch die Bestimmung der Antikörper können wir eine Immunität oder eine Infektion feststellen.
Und was können wir dann tun?
Falls die Schwangere nicht immun gegen den Toxoplasmose-Erreger ist, sollte sie zum einen die empfohlenen Hygienemaßnahmen sorgfältig einhalten:
- Fleisch gut durchbraten, keine Rohmilchprodukte verzehren
- Obst, Gemüse und Salat immer gut waschen
- Händehygiene bei Kontakt zu Katzen
- Katzentoilette von anderen Personen reinigen lassen
- Handschuhe bei der Gartenarbeit
Zum anderen sollten regelmäßige serologische Verlaufskontrollen durchgeführt werden. Wenn dann eine Infektion festgestellt wird, kann eine Behandlung erwogen werden. So kann ggf. das Risiko für eine Infektion und eine Schädigung des ungeborenen Kindes deutlich gesenkt werden.
Die Kosten für die Antikörperbestimmung werden als individuelle Gesundheitsleistung abgerechnet, da sie nicht Teil der Mutterschutzrichtlinie sind.